Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung § 35a SGB VIII

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) seelischer Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. 


Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit langfristig (länger als sechs Monate) vom typischen Entwicklungsstand abweicht. Ausschlaggebend dafür sind häufig physische und psychische Erkrankungen oder Behinderungen.  

 

Das Jugendamt prüft anhand vorhandener Diagnosen, ob bei dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen eine Teilhabebeeinträchtigung am Leben der Gesellschaft vorliegt. Ist dies der Fall, kann das Jugendamt ambulante Einzelhilfeleistung finanzieren, die sich an der Intensiv sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) orientiert. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) richtet sich in der Regel an Jugendliche und junge Volljährige, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.  

 

Dabei ist die ambulante Eingliederungshilfe jedoch keine vorwiegende Maßnahme, um die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken oder Bewältigungsstrategien innerhalb elterlicher Herausforderungen zu entwickeln. Ziel ist es, das Kind, den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in seiner Teilhabe an der Gesellschaft durch Einzelkontakte zu fördern.  

 

UNSERE VORGEHENSWEISE 

Dauer der Unterstützung: In der Regel begleiten wir den Jugendlichen über einen längeren Zeitraum. 

Individuell und flexibel: Termine finden regelmäßig im Einzelkontakt mit der Fachkraft und dem Jugendlichen statt. Bei Bedarf wird die Herkunftsfamilie mit einbezogen.  

Lebensweltorientierung und Erfahrungsräume schaffen: Besuche im häuslichen Umfeld, Ausflüge in anregende Umgebungen, z.B. Natur oder kulturelle Einrichtungen, aber auch erlebnispädagogische Aktivitäten rahmen die Hilfe. 

 

MÖGLICHE ZIELE

Soziale Integration: Förderung von Teilhabe im Lebensumfeld, z.B. in Schule, Ausbildung oder Freundeskreis. 

Perspektivenentwicklung: Unterstützung beim Erarbeiten realistischer schulischer und beruflicher Zukunftspläne. 

Kompetenzstärkung: Ausbau emotionaler und sozialer Fähigkeiten zur Förderung von Selbstvertrauen und Beziehungsfähigkeit. 

Alltagsbewältigung: Hilfe im Umgang mit Krisen und bei der Strukturierung alltäglicher Anforderungen. Überwindung von Isolation und Perspektivlosigkeit. 

Freizeitgestaltung: Förderung sinnvoller Aktivitäten, die persönliche Interessen und soziale Kontakte stärken. 

Verselbständigung: Ablösung von belastenden Herkunftsstrukturen und Entwicklung eigenständiger Lebenswege. 

 

UNSERE HALTUNG

Systemische Perspektive: Der Jugendliche wird im Kontext seiner Familie, Peergroup und Lebenswelt gesehen. 

Partizipation: Der Jugendliche gestaltet die Hilfe aktiv mit und seine Anliegen stehen im Mittelpunkt. 

Ressourcenorientierung: Der Blick richtet sich auf Fähigkeiten, Potenziale und Chancen, nicht nur auf Defizite. 

Beziehungsarbeit: Eine verlässliche, vertrauensvolle Beziehung ist Grundlage der pädagogischen Arbeit. 

Lebenswelt- und Alltagsnähe: Unterstützung erfolgt dort, wo die Jugendlichen ihren Alltag gestalten, in Schule, Freizeit, Familie oder im Sozialraum. 

Wertschätzung und Diversität: Wir begegnen Jugendlichen mit Respekt und Offenheit, unabhängig vom kulturellen Hintergrund, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung.  Vielfalt sehen wir als Bereicherung. 

Verbindlichkeit und Transparenz: Absprachen sind klar, nachvollziehbar und orientieren sich an gemeinsam vereinbarten Zielen.