Ambulante Erziehungshilfen

Wir bieten Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz §27 SGB VIII an. 
 

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vor, dass Eltern oder andere Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch darauf haben, bei der Erziehung ihrer Kinder durch Leistungen der Jugendhilfe unterstützt zu werden. 

 

Wenn das Jugendamt einen erzieherischen Unterstützungsbedarf festgestellt hat und die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung vorliegen, können Familien auf verschiedene Hilfen zurückgreifen. Diese Angebote richten sich einerseits an die Eltern, die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen, bei Erziehungsfragen oder in Krisensituationen Hilfe benötigen. Andererseits können auch Kinder und Jugendliche direkt Hilfe erhalten, wenn sie etwa in der persönlichen Entwicklung Schwierigkeiten erleben, sich unverstanden fühlen oder Konflikte im familiären Umfeld bestehen. 

 

Folgende Hilfeformen bieten wir an:

Darüber hinaus bieten wir, ergänzend zu den Einzelfallhilfen, je nach Bedarf und Gruppengröße regelmäßig stattfindende geschlechtsspezifische Gruppenangebote an. Diese dienen der Förderung sozialer Kompetenzen, der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung sowie dem altersangemessenen Austausch in einem geschützten Rahmen. 


Weitere Informationen erhalten Sie von der Einrichtungsleiterin:

Petra Kruse

Tel.: 0176 169 168 83
E-Mail: